Schwerbehindertenrecht: Ministerium plant Verteuerung der Ausgleichsabgabe für größere Arbeitgeber

Das Bundesarbeitsministerium plant die nächste Sozialreform, die viele größere Arbeitgeber des Gastgewerbes finanziell belasten wird: Ein Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“ sieht u.a. eine teils deutliche Erhöhung der sog. Ausgleichsabgabe vor. DEHOGA und Arbeitgeberverbände warnen vor einer „Strafabgabe“, die tatsächlich die Inklusion nicht befördert, sondern lediglich Personalkosten weiter nach oben treibt.

Der Hintergrund: Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen, wenn sie nicht -  wie gesetzlich vorgeschrieben - auf mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Die Ausgleichsabgabe ist gestaffelt, je nachdem wie weit der Arbeitgeber unter den geforderten 5% liegt. In der dritten Staffel beispielsweise, die für Arbeitgeber mit einer Beschäftigungsquote unter 2% greift, sind derzeit 320 € jährlich je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz zu zahlen. Für Arbeitgeber mit weniger als 40 bzw. weniger als 60 Arbeitsplätzen gelten Sonderregelungen mit einer geringeren Zahl an Pflichtarbeitsplätzen.

Die Euro-Beträge in den drei bisherigen Staffeln sollen nunmehr erhöht werden, und zwar beispielsweise in der dritten Staffel von 320 € auf 360 €. Vor allem aber: Es soll eine zusätzliche vierte Staffel bei der Ausgleichsabgabe eingeführt werden für Arbeitgeber, die laut Anzeigeverfahren keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen: Diese vierte Staffel soll mit 720 € doppelt so hoch sein wie die "normale" Staffel. Sie soll ab dem Jahr 2024 gelten, so dass sie erstmalig zum 31. März 2025 gezahlt werden müsste.

Die Kabinettsbefassung ist voraussichtlich für den 21. Dezember 2022 vorgesehen. Sie dürfen versichert sein, dass wir uns gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA hier klar positionieren. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens werden wir Sie informieren.