Schweiz: Große Reform vorerst vom Tisch - Neuer Vorschlag für Gastro-Mehrwertsteuer

Nachdem sich nach dem Nationalrat nun auch der Ständerat gegen eine große Mehrwertsteuer-Reform ausgesprochen hat, bleibt es in der Schweiz vorläufig beim Mehrwertsteuermodell mit drei Steuersätzen.

 

Damit scheitert die Mehrwertsteuerreform bereits zum zweiten Mal am Parlament. Den ursprünglichen Vorschlag des Bundesrats, der einen Einheitssatz vorgesehen hatte, hatten die Räte abgelehnt und ein Modell mit zwei Sätzen gefordert. Dieses wurde dem Parlament vom Bundesrat in zwei Varianten vorgelegt, die aber beide abgelehnt wurden. . Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf . Derzeit gibt es in der Schweiz neben dem regulären Steuersatz von 8 Prozent einen Sondersatz für Hotelübernachtungen (inkl. Frühstück) von 3,8 Prozent sowie den „normalen" reduzierten Satz von 2,5 Prozent, der unter anderem für Lebensmittel, Zeitungen und Zeitschriften oder Medikamente gilt.

Der Bundesrat wurde nun beauftragt, eine kleine Revision rund um die unstrittigen Punkte zu erarbeiten. Hinsichtlich der Frage der Mehrwertsteuer in der Gastronomie hat die Wirtschaftskommission des Nationalrats eine Art Gegenvorschlag zur Initiative des Schweizer Branchenverbands Gastrosuisse vorgelegt. Der Verband kritisiert seit langem u.a. die unterschiedliche Behandlung des Essens im Restaurant auf der einen Seite (regulärer Steuersatz) und von Take Away und Lebensmittelhandel auf der anderen Seite, für die der reduzierte Steuersatz gilt. Künftig soll nach Willen der Wirtschaftskommission nun nicht mehr die Frage, wo konsumiert wird, entscheiden, sondern für warme Speisen der reguläre Satz von 8 Prozent und für kalte Speisen der reduzierte Satz von 2,5 Prozent gelten - es sei denn, es stehen besondere Vorrichtungen für den Konsum der kalten Speisen an Ort und Stelle bereit.

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Quelle: DEHOGA compact 38/2013