Schreiben an Bundesarbeitsminister: Dringender Handlungsbedarf bei Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Sonderregelungen

In einem Schreiben hat sich der DEHOGA in dieser Woche erneut an Bundesminister Hubertus Heil gewandt und den dringenden Handlungsbedarf für die Verlängerung der coronabedingten Sonderregelungen bei der Kurzarbeit angemahnt. Wir benötigen dringend Lösungen, da ansonsten mittel- und langfristige Schäden für den Arbeitsmarkt unserer Branche drohen.

Konkret haben wir folgendes gefordert:

  • Die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds, die derzeit 24 Monate beträgt, muss an die Dauer der Coronakrise angepasst und das Corona-Kurzarbeitergeld so lange gewährt werden können, wie es aufgrund der staatlichen Eingriffe zu signifikanten und unvermeidbaren Arbeitsausfällen kommt.
  • Entgegen unserer Hoffnung hat die neue Bundesregierung die hundertprozentige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bislang nicht wieder in Kraft gesetzt. Wir appellieren dringend an die Ampel-Koalition, dies umgehend zu tun.
  • Es sollte kurzfristig beschlossen werden, dass Betrieben und Beschäftigen auch über den 31. März 2022 hinaus mit Kurzarbeitergeld unter den erleichterten Bedingungen und mit den erhöhten Leistungssätzen geholfen wird.

Ergänzend wäre es ein enorm wichtiger Beitrag, auch im Jahr 2022 für besonders von der Coronakrise betroffene Branchen die Ausbildungsprämie (plus) und den Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit im Rahmen des Programms „Ausbildungsplätze sichern“ fortzusetzen.