SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel verabschiedet

Wir hatten bereits über Planungen des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) informiert, den Corona-Arbeitsschutz ausführlicher und auf einer rechtlich verbindlicheren Ebene zu regeln. Nunmehr wurde die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel verabschiedet. Eine Vorabfassung finden Sie hier verlinkt.

Abstand, Hygiene und Masken bleiben danach im Arbeitsschutz die wichtigsten Instrumente, solange die „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz besteht und es keinen Impfschutz für CoViD-19 gibt. Aber auch zahlreiche Details, z.B. zur Durchführung von Meetings oder Homeoffice, zur Pausengestaltung oder dem Zutritt betriebsfremder Personen, zu psychischen Belastungen oder zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, werden mit der Arbeitsschutzregel formal festgeschrieben.

Der DEHOGA hatte sich gegen die Verabschiedung der Arbeitsschutzregel ausgesprochen, da damit ein Regelungswirrwarr entsteht. Denn außer der ArbeitsschutzREGEL gilt auch noch der kürzere ArbeitsschutzSTANDARD weiter. Auf diesem bauen  insbesondere die branchenspezifischen Empfehlungen der Berufsgenossenschaften auf, für das Gastgewerbe hier zu finden…  . Auch die Corona-Rechtsverordnungen der Länder, die teilweise ebenfalls Arbeitsschutzvorschriften enthalten oder auf die BGN-Standards verweisen, müssen weiterhin beachtet werden. Für die Unternehmen erhöht sich damit die Komplexität des Corona-Arbeitsschutzes erheblich und auch Widersprüche sind nicht ausgeschlossen. Außerdem ist die ArbeitsschutzREGEL sehr ausführlich, kompliziert und juristisch formuliert, was Verständnis und Akzeptanz bei Arbeitgebern und Beschäftigten mindert. Dazu kommt, dass mit der unbefristet geltenden Regel Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht oder die sehr restriktive Betrachtung von Dienstreisen oder beruflichen Meetings bis zum Ende der Epidemie zementiert werden. Das belastet das Geschäftsmodell insbesondere der Tagungshotels sowie der Veranstaltungs- und Cateringwirtschaft über Gebühr.

Die Arbeitgeber in den Arbeitsschutzausschüssen des BMAS wurden allerdings von den anderen „Bänken“ (Gewerkschaften, Wissenschaft, Bundesländer, Behörden) überstimmt, so dass die Arbeitsschutzregel nach Veröffentlichung (voraussichtlich in der nächsten Woche) formal in Kraft tritt.

Der DEHOGA wird sich weiter dafür einsetzen, dass die Arbeitsschutzregel in verschiedenen Punkten angepasst werden muss. Erste Gespräche dazu in den verschiedenen Ausschüssen des BMAS laufen bereits.