Rückzahlung von Unternehmerkrediten mit Laufzeit 6 Jahre

Aufgrund der beihilferechtlichen Regelungen überlegen derzeit viele Unternehmer, ihre KfW-Unternehmerkredite aus dem Corona-Sonderprogramm der KfW vorzeitig zurückzuzahlen und so den entsprechenden Beihilfewert für November-/Dezemberhilfe oder Überbrückungshilfe frei zu bekommen.

Die FAQ’s der Bundesregierung informieren aktuell dergestalt, dass ein KfW-Unternehmerkredit mit Laufzeit länger sechs Jahre jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung ganz oder in Teilen zurückbezahlt werden kann. Diese Vorgehensweise ist zwischen der KfW und ihren Finanzierungspartnern abgestimmt.

Für einige Unternehmer stellt sich die Frage, wie es sich mit der Vorfälligkeitsentschädigung verhält, wenn die Kreditlaufzeit bei genau sechs Jahren liegt. Dazu hat die KfW informiert, dass die KfW derzeit bei vorzeitiger außerplanmäßiger Rückzahlung von Mitteln aus dem KfW-Sonderprogramm (Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit-Universell) keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Diese Regelung gilt bis zum 30.06.2021. Die KfW weiß aktuell nicht, ob auch die Hausbanken auf eine Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen verzichten. Die KfW hat die Finanzierungspartner im Dezember 2020 über diese Entscheidung informiert und hofft, dass sich die Hausbanken ebenso verhalten.