Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln – Elektronische Übermittlung ab September 2022

Lebensmittelbehörden können von Lebensmittelunternehmern wie Restaurants, Betriebskantinen, Großküchen und anderen Lebensmittelunternehmern verlangen, Informationen zur Rückverfolgbarkeit bereit zu stellen. Aktuell kann man dies auch in Papierform tun.

Ab dem 1. September 2022 ist eine elektronische Übermittlung binnen 24 h nach Aufforderung erforderlich. Ab dem 31. Dezember 2022 sind die Informationen in einem gängigen, maschinenlesbaren Format elektronisch zu übermitteln.

Alle weiteren, relevanten Informationen finden Sie in dem Merkblatt Rückverfolgbarkeit Elektronische Übermittlung ab September 2022 - Stand Juli 2022. Um das Merkblatt abrufen zu können halten Sie bitte Ihre Logindaten bereit.