Pflicht: Hinweisschilder zum Rauchverbot

Pflicht: Hinweisschilder zum Rauchverbot

Gemäß § 5 des Berliner Nichtraucherschutzgesetzes (NRSG) vom 08.11.2007 sind die Betreiber/Inhaber von Gaststätten verpflichtet, auf das bestehende Rauchverbot durch Hinweisschilder deutlich sichtbar hinzuweisen.

 

Auch Räume und Wartebereiche, in denen Ausnahmen vom Rauchverbot gelten, sind entsprechend der genannten gesetzlichen Vorschrift kenntlich zu machen.

Diese gesetzliche Verpflichtung machen sich manche Firmen oder Vereinigungen zunutze, um entsprechende Schilder zu völlig überteuerten Preisen anzubieten. Teilweise wurden Gastronomen im Rahmen einer absolut aggressiven Verkaufsstrategie bereits regelrecht zum Kauf entsprechender Schilder genötigt.

Aus diesem Anlass weisen wir nochmals auf unsere Information vom 28.12.2007 hin, aus der Sie ersehen können, wo und wie Sie die erforderlichen Schilder entweder preisgünstig erwerben oder aber sogar kostenfrei ausdrucken können. Siehe hier