Das Bundesministerium der Finanzen hat mit dem hier verlinkten Schreiben vom 20. Januar 2022 die für das Jahr 2022 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) veröffentlicht. Berücksichtigt wird dabei, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken bis Ende 2022 gilt. Daher gelten einheitliche Sätze für das gesamte Jahr 2022.