Öffnung der Innengastronomie ab dem 4. Juni 2021 – Was ist jetzt zu tun?

1. Machen Sie sich mit dem Hygienerahmenkonzept des Senats zur Öffnung der Gastronomie vertraut. Hygienerahmenkonzept

2. Ergänzen Sie auf Basis des Hygienerahmenkonzept Ihr eigenes betriebliches Hygienekonzept, dass Sie bei einer Kontrolle vorlegen können. Das Hygienekonzept sollte schriftlich vorliegen. Die reine Einhaltung der Regeln reicht nicht.

Das Hygienekonzept muss mindestens folgendes beinhalten: 

  • Kontaktnachverfolgung o Reduzierung von Kontakten
  • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m
  • Steuerung des Zutritts und die Vermeidung von Warteschlangen
  • Ausreichende Belüftung in geschlossenen Räumen
  • Verstärktes Reinigungs- und Desinfektionsregime

3. Gastronomie im Innenbereich: Legen Sie fest, wie der erforderliche negative Corona- Test oder der vollständige Impf- oder Genesungsnachweis kontrolliert werden kann

4. Achten Sie auf die allgemeinen Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen (drinnen und draußen 10 Personen aus fünf Haushalten)- Hier gab es eine Änderung - Laut Pressemitteilung des Senats war drinnen nur von 6 Personen aus drei Haushalten die Rede

5. Führen Sie eine Anwesenheitsdokumentation in Papierform (Muster auf der Webseite) oder digital

6. Achten Sie auf das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes (medizinische Maske) von Personal mit Gästekontakt und Gästen, soweit sie sich nicht am Tisch aufhalten

7. Stellen Sie eine ausreichende Belüftung im Innenraum sicher (Belüftungsintervalle)

8. Achten Sie auf das Alkoholverkaufsverbot von 0 bis 5 Uhr

Aktuelle Fragen und Antworten finden Sie in unseren aktualisierten FAQs. Der vollständige Wortlaut der neuen Verordnung wird morgen hier veröffentlicht... https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/

Eine kurze Übersicht der Änderungen im Gesetzeswortlaut finden Sie hier... 

Hier gelangen Sie zu den FAQs zur Infektionsschutzverordnung.