November- und Dezemberhilfe - Frist für Änderungsanträge bis Ende Juli 2021 verlängert

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 15. Juni 2021 informiert, dass die Frist für Änderungsanträge und Korrekturen der Kontoverbindung für einen Antrag auf November- und Dezemberhilfe ab sofort bis zum 31. Juli 2021 möglich ist. Somit wurde diese Frist um einen Monat verlängert.

Weitere Informationen zur November- und Dezemberhilfe finden Steuerberater und Antragssteller in den aktualisierten FAQs des BMWis.

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ausserordentliche-Wirtschaftshilfe/ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html