Für die gastgewerblichen Unternehmen (Gewerbegruppe 16) bedeutet dies – trotz einer gestiegenen Gefahrklasse – einen Beitragsrückgang von bis zu 8,4 Prozent!
Die Absenkung wurde unter anderem durch die um 5,5 Prozent gestiegenen Lohnsummen möglich (die Summe aller gezahlten Arbeitsentgelte, die die Arbeitgeber jedes Jahr an die BGN melden). Der Beitragsfuß für die Vorschüsse zum Umlagejahr 2015 und die ersten beiden Vorschussraten 2016 wurde auf 0,310 gesenkt.
Aktuell verschickt die BGN den Beitragsbescheid für das Jahr 2014, den Beitragsvorschussbescheid für 2015 und einen Beitragsvorschussbescheid für die ersten beiden Vorschussteilbeträge 2016 an ihre Mitglieder, die den gesenkten Beitragsfuß berücksichtigen.
Quelle: DEHOGA compact Nr. 15/2015