Hotelmeldepflicht - Bürokratieentlastungsgesetz III

Endlich Durchbruch bei der Digitalisierung der Hotelmeldepflicht in Sicht

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will in der nächsten Woche Vorschläge zum Abbau von Bürokratieauflagen für die mittelständische Wirtschaft ins Bundeskabinett einbringen. Sein Entwurf eines Bürokratieentlastungsgesetzes sieht die Option vor, die Daten zukünftig auch ausschließlich digital statt papierhaft speichern zu können, wenn bei kartengebundenen Zahlungsvorgängen im Hotel eine ohnehin notwendige Starke Kundenauthentifizierung im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes durchgeführt wird. „Damit kommt der Gesetzgeber unserer langjährigen Verbandsforderung nach einer Digitalisierung der Hotelmeldepflicht und der entsprechenden Bürokratieentlastung endlich nach“, zeigt sich Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA) und Stellvertretender Präsident des DEHOGA Bundesverbandes, zufrieden mit dem Gesetzesentwurf.

Das bisher gemäß §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz zwingend vorgeschriebene papierhafte Hotelmeldeverfahren stellt für die durch und durch mittelständische geprägte Hotellerie eine enorme bürokratische Belastung und in Zeiten fortschreitender Digitalisierung auch eine ebenso deutliche wie vermeidbare Einschränkung der Servicequalität dar. Im Einklang mit Zahlen des Statistischen Bundesamtes geht der Hotelverband von derzeit rund 150 Millionen papierhaften Hotelmeldescheinen pro Jahr und einer durch Anschaffung, Handling, Lagerung und anschließender Vernichtung verursachten Kostenbelastung von rund 100 Millionen Euro jährlich aus.

„Wir erachten es für beispielgebend, wie der Gesetzgeber hier zur Entlastung der mittelständischen Wirtschaft eine Möglichkeit zur Nutzung einer Synergie aus einer ohnehin bereits gemäß europäischem Recht umzusetzenden Pflicht aus dem Bereich der Zahlungsdienste für einen deutlichen Bürokratieabbau an anderer Stelle nutzt,“ lobt Lindner die Initiative des Bundeswirtschaftsministers.

DEHOGA und Hotelverband haben größten Wert darauf gelegt, dass das bisherige papierhafte Meldewesen als vollwertige Option auch zukünftig von den Beherbergungsbetrieben beibehalten werden kann und keine Verpflichtung zur Investition in digitale Infrastrukturen und Softwarelösungen besteht. „Dennoch gehen wir davon aus, dass mit der gefundenen Lösung zeitnah auch kleinere Betriebe von den Vorteilen der Digitalisierung der Hotelmeldepflicht profitieren können. Wir danken daher ausdrücklich auch den in der Bundesregierung für Inneres und Digitales zuständigen Kabinettsmitgliedern aus Bayern für ihre wertvolle Unterstützung des Branchenanliegens“, ergänzt Angela Inselkammer, Präsidentin des DEHOGA Bayern.

Nach Verabschiedung des Gesetzentwurfes durch das Bundeskabinett wird der Hotelverband zeitnah Anbieter von Zahlungsdienstleistungen und Hotelverwaltungssoftware zu einem Runden Tisch einladen, um gemeinsam die konkreten Umsetzungsoptionen zu erörtern.

 

Pressemitteilung vom 11.09.2019 

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat am Montagabend den lange erwarteten Entwurf eines Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) III vorgelegt und mit kurzer Frist die hierzu erforderliche Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Gleichzeitig wurde der Referentenentwurf des BEG III den anderen Bundesministerien zur Abstimmung übersandt. Mit dem Entwurf für ein BEG III soll die Wirtschaft um insgesamt mindestens 1,1 Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden. Zentrale Bestandteile sind die deutlich kostengünstigere Archivierung elektronisch vorliegender Steuerunterlagen und der Wegfall der „gelben Zettel“ zur Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit.


Für die Hotellerie von besonderer Bedeutung ist, dass unsere langjährige Forderung nach der Möglichkeit einer Digitalisierung der Hotelmeldepflicht erfreulicherweise Eingang in den Entwurf des BEG III gefunden hat! Damit werden aller Voraussicht nach digitale Alternativen zu den Meldescheinen aus Papier in der Hotellerie möglich werden.

Die entsprechende Passage aus dem Referentenentwurf des BEG III lautet:

§ 29 Bundesmeldegesetz wird wie folgt ergänzt:

„(5) Die zur Erfüllung der Meldepflicht gemäß § 30 Absatz 2 zu erhebenden Daten können auch ausschließlich elektronisch gespeichert werden, wenn durch die beherbergte Person zugleich ein kartengebundener Zahlungsvorgang mit einer starken Kundenauthentifizierung im Sinne des § 1 Absatz 24 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ausgelöst wird.

(6) Abweichend von Absatz 5 können die zur Erfüllung der Meldepflicht gemäß § 30 Absatz 2 zu erhebenden Daten am Tag der Ankunft auch durch Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises nach § 18 des Personalausweisgesetzes, nach §12 des eID-Karte-Gesetzes oder nach § 78 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes gespeichert werden; ferner im Wege des Vor-Ort-Auslesens nach § 18a des Personalausweisgesetzes, nach § 13 des eID-Karte-Gesetzes oder nach § 78 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes.“

Von größerer Praxisrelevanz wird sicherlich der neue Absatz 5 sein. Damit könnte neben der weiterhin möglichen analogen Erfüllung der Hotelmeldepflicht (Meldezettel und Unterschrift) zukünftig auch ein komplett digitaler Check-in im Hotel erfolgen, wenn bei diesem eine Kreditkartenzahlung oder Vorautorisierung/Reservierung auf der Kreditkarte des Gastes erfolgt und hierbei eine Starke Kundenauthentifizierung (in der Regel also ein Chip-und-PIN-Verfahren) durchgeführt wird.

Dies ist sicherlich ein begrüßenswerter, praktikabler Schritt zur Digitalisierung der Hotelmeldepflicht, der die durch die Zahlungsdiensterichtlinie 2 (PSD2) ohnehin erforderliche Starke Kundenauthentifizierung auch für die Erfüllung der Hotelmeldepflicht nutzbar macht und somit Bürokratie perspektivisch abbaut.

Hier gelangen Sie zum Flyer Zahlungsrichtlinie 2 der IHA

Quelle: IHA . Ansprechpartnerin Stefanie Heckel