Neustarthilfe für Soloselbständige

Seit dem 16. Februar 2021 können Soloselbständige die sogenannte Neustarthilfe beantragen. Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige aller Wirtschaftszweige unterstützt, die im Zeitraum Januar bis Juni 2021 Corona-bedingt hohe Umsatzeinbußen verzeichnen, aber nur geringe betriebliche Fixkosten geltend machen können. Gezahlt werden Zuschüsse von einmalig bis zu 7500 Euro. Die Auszahlung der Neustarthilfe soll in der Regel wenige Tage nach Antragstellung erfolgen. Die Antragstellung erfolgt auf der IT-Plattform des BMWi. Ebenfalls verfügbar sind dort die Fragen und Antworten rund um die Neustarthilfe.

Bereits seit der vergangenen Woche können Unternehmen über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere prüfende Dritte die Anträge auf Zuschüsse zu den Fixkosten im Rahmen der Überbrückungshilfe III stellen. Mehr Informationen

Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums werden seit gestern erste Abschlagszahlungen der Überbrückungshilfe III geleistet.