Neues Infektionsschutzgesetz: DEHOGA bereitet Verfassungsklage vor

Nach dem Bundestag hat am Mittwoch auch der Bundesrat dem „Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ - kurz Infektionsschutzgesetz genannt - zugestimmt. Der Bundespräsident hat das Gesetz noch am Mittwoch ausgefertigt und es ist unmittelbar danach im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Das neue Infektionsschutzgesetz wurde somit im Eiltempo verabschiedet, die Änderungen sind bereits seit dem gestrigen Donnerstag in Kraft.

Wie zu befürchten stand, wurden - anders als von uns gefordert – keine Entschädigungsleistungen mehr in das Gesetz aufgenommen. Somit bereiten wir derzeit alles für die angekündigte Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe vor. Geplant ist, dass der DEHOGA zwei Betriebe stellvertretend bei deren Klage unterstützt.

Denn klar ist: Die Regelung in ihrer jetzigen Form – also ohne Entschädigungen im Falle von Schließungen oder drastischen Beschränkungen – kommt einer Zwangsenteignung gleich. Und dagegen werden wir uns zur Wehr setzen!