Wie zu befürchten stand, wurden - anders als von uns gefordert – keine Entschädigungsleistungen mehr in das Gesetz aufgenommen. Somit bereiten wir derzeit alles für die angekündigte Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe vor. Geplant ist, dass der DEHOGA zwei Betriebe stellvertretend bei deren Klage unterstützt.
Denn klar ist: Die Regelung in ihrer jetzigen Form – also ohne Entschädigungen im Falle von Schließungen oder drastischen Beschränkungen – kommt einer Zwangsenteignung gleich. Und dagegen werden wir uns zur Wehr setzen!