Neuer Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge im Gastgewerbe

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA haben auf Basis des Betriebsrentenstärkungsgesetzes bundesweit einheitliche Tarifverträge zur Fortführung der hogarente abgeschlossen. Die neue Altersvorsorgelösung heißt jetzt „hogarenteplus“ und ist als Direktversicherung konzipiert. Als Versicherungspartner konnte die Signal Iduna Lebensversicherung gewonnen werden.

Der Neuabschluss war notwendig, da die alten hogarenten-Tarifverträge zum 31. Dezember 2016 gekündigt worden sind.

Die neuen Regelungen im Überblick:

Anhebung der Anschubfinanzierung (Arbeitgeberbeitrag) auf 240 Euro

Die bisherige Anschubfinanzierung heißt jetzt Arbeitgeberbeitrag und wurde von 150 Euro auf 240 Euro pro Jahr angehoben. Diese Anhebung war notwendig, damit Arbeitgeber die Förderung für Geringverdiener nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz in Anspruch nehmen können (siehe unten).

Anspruch auf den Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 240 Euro pro Jahr haben alle vollzeitbeschäftigen Arbeitnehmer, Teilzeitkräfte erhalten diesen Betrag anteilig im Verhältnis zur vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.

Wartezeit für den Arbeitgeberbeitrag

Der Anspruch auf den Arbeitgeberbeitrag entsteht erst nach einer Unternehmenszugehörigkeit von 24 Monaten. Wenn Mitarbeiter noch einen (alten) hogarenten-Vertrag haben, entsteht der Anspruch bereits nach 12 Monaten Unternehmenszugehörigkeit. Durch eine freiwillige Entgeltumwandlung von mindestens 120 Euro pro Jahr, kann die Wartezeit auf 6 Monate verkürzt werden. Zeiten der Unternehmenszugehörigkeit vor In-Kraft-Treten des Tarifvertrages werden angerechnet.

Fälligkeit des Arbeitgeberbeitrags

Der Arbeitgeberbeitrag kann monatlich in gleichen Teilen oder als Gesamtbetrag gezahlt werden, spätestens jedoch bis zum 01. Dezember eines Jahres. Den Arbeitgeberbeitrag zahlt der Arbeitgeber direkt an den Versorgungsträger/die Versicherung. Eine unmittelbare Auszahlung an den Arbeitnehmer erfolgt nicht.

Förderung für Geringverdiener 

Für neu abgeschlossene Altersvorsorgeverträge erhalten Arbeitgeber eine Förderung in Höhe von 30 Prozent. Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitnehmer nicht mehr als 2.200 Euro brutto im Monat verdient.

Achtung: Die Förderung gibt es nur bei Abschluss von Neuverträgen, bei Altverträgen ist die Förderung nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ausgeschlossen.

Arbeitgeberbeitrag bei Auszubildenden und Minijobbern

Auszubildende erhalten den Arbeitgeberbeitrag nur, wenn sie freiwillig Entgelt umwandeln (mindestens 120 Euro pro Jahr). Geringfügig Beschäftigte erhalten eine Anschubfinanzierung nur, wenn sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind.

Aufstockung bei Altverträgen

Altverträge mit der HDI Pensionskasse AG und der ERGO Pensionskasse AG können weitergeführt und auch aufgestockt werden. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die alten Verträge ruhend zu stellen und Neuverträge abzuschließen. Welche Variante sinnvoll ist, muss individuell beurteilt werden.

Inwieweit andere Versicherungsunternehmen die Aufstockung gestatten, muss mit der jeweiligen Versicherung direkt abgestimmt werden.

Entgeltumwandlung

Arbeitnehmer können weiterhin beanspruchen, dass bis zu 8 Prozent ihres tariflichen Entgelts umgewandelt werden. Im Fall der Entgeltumwandlung erhalten Arbeitnehmer einen zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss von 16 Prozent, soweit der Arbeitgeber dadurch tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge erspart.

Der neue Tarifvertrag steht auf der Webeseite des Verbandes unter Mein DEHOGA/Tarifverträge zum Download bereit. Weitere Informationen sind auch unter www.hogarenteplus.de hinterlegt.