Neuer Glücksspielstaatsvertrag verpflichtet Gastronomen zur Teilnahme an einem Sperrsystem ab 1. Juli 2021 – DEHOGA setzt sich für vorübergehende Aussetzung des Vollzugs ein

Der ab dem 1. Juli 2021 gültige neue Glücksspielstaatsvertrag sieht den verbindlichen Anschluss von Spielhallen und auch der Gastronomie, in der Geldspielgeräte aufgestellt sind, an ein länder- und spielformübergreifendes zentrales Sperrsystem vor. Selbstverständlich ist auch dem DEHOGA der Jugend- und Spielerschutz ein wichtiges Anliegen. Mit dem verpflichtenden Anschluss an das Sperrsystem ergeben sich jedoch eine Reihe von Problemen für gastronomische Betriebe, in denen Geldspielgeräte bereitgestellt werden. So führt die neue Regelung zu einem erhöhten Investitionsbedarf. Diese Investitionen umfassen die Geldspielgeräte, die technische Umsetzung des Anschlusses und infrastrukturelle Maßnahmen (Internet, Software, Endgeräte). Außerdem ist ein erhöhter organisatorischer Aufwand im Tagesgeschäft absehbar, da seitens des Wirtes gemäß den neuen Vorgaben künftig dafür Sorge zu tragen ist, dass kein gesperrter Spieler an den Geräten spielt. der Abgleich ist derzeit nicht automatisiert möglich, so dass dies einen erhöhten Personalaufwand bedeutet. Die Umsetzung des Anschlusses an das Sperrsystem braucht außerdem eine gewisse Vorlaufzeit. Die Corona-Pandemie führt dazu, dass diese Zeit, sich mit der Thematik umfassend zu beschäftigen, nicht gegeben ist. Bisher gibt es keinerlei Erfahrung mit einem Sperrsystem in der Gastronomie. Der hohe Investitionsbedarf könnte die Gewinnerwartungen übersteigen und damit zu einem Abbau der Geldspielgeräte in der Gastronomie führen. Das heißt, dass Aufstellplätze in den gastronomischen Betrieben wegfallen könnten. Dies dürfte insbesondere in der kleinen Eck- oder Dorfkneipe der Fall sein. Damit drohen Mindereinnahmen des Gastwirtes. Derzeit gibt es ca. 77.000 Geldspielgeräte in der Gastronomie. Vor dem Hintergrund pandemiebedingter Existenzprobleme tausender Gastronomiebetriebe ist diese zusätzliche Belastung nicht hinnehmbar.

Daher setzt sich der DEHOGA bei der Politik für die vorübergehende Aussetzung des Vollzugs der ab 1. Juli 2021 geltenden Sperrsystemregelung ein. Ein vorübergehender Aufschub des Vollzugs würde die damit einhergehenden Probleme zumindest etwas entschärfen und den betroffenen Gastronomen etwas mehr Zeit einräumen, um zunächst die Pandemiefolgen zu bewältigen. Über den weiteren Verlauf werden wir informieren.