Neuer Gebäudereinigungs-Mindestlohn tritt in Kraft

Die Branchenmindestlöhne für die Gebäudereinigung sind wieder zwingende Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz. 

Die entsprechende Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie tritt am 1. Februar 2025 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026. Somit gelten folgende Mindestlöhne:

Mindestlohn 1 (Lohngruppe 1: u.a. Innen- und Unterhaltsreinigung)

  • 14,25 Euro ab 1. Februar 2025
  • 15,00 Euro ab 1. Januar 2026

Mindestlohn 2 (Lohngruppe 6: u.a. Glas- und Fassadenreinigung)

  • 17,65 Euro ab 1. Februar 2025
  • 18,40 Euro ab 1. Januar 2026

Im Gastgewerbe haben die Gebäudereiniger-Mindestlöhne insbesondere im Rahmen von Werkverträgen mit Dienstleistern Bedeutung.