Neue LFGB-Regelung soll langfristig in bundesweit verpflichtendem Transparenzsystem münden

Die angekündigte Ergänzung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG), mit der klargestellt werden soll, dass die Bundesländer ein verpflichtendes Kontrollbarometer, also z. B. eine Hygieneampel, einführen können, droht langfristig auch zum Einfallstor für ein bundesweit verpflichtendes System zu werden - zumindest wenn es nach dem Willen der Verbraucherschutzminister geht.

 

Im Rahmen der achten Verbraucherschutzministerkonferenz am 14.09.2012 haben sich die Länder darauf geeinigt, dass der Bund zeitnah die entsprechenden Rechtsgrundlagen im (LFGB) für die Einführung einer „Hygieneampel" schafft.

Inwiefern der Bund auf Grundlage eines Gesetzes Vorgaben für die einheitliche Gestaltung der Aushänge, z. B. in Form eines Kontrollbarometers mit Farbskala von grün bis rot, machen kann, wird seitens des Bundesverbraucherministeriums geprüft. Einig waren sich Bund und Länder darüber, dass der Aushang der Kontrollergebnisse für die Unternehmen freiwillig sein soll, aber das Gesetz eine Ermächtigungsgrundlage enthalten soll, mit denen die Länder das System verpflichtend machen können.

Nach drei Jahren soll dann eine Evaluierung und ggf. Optimierung des Systems stattfinden. Anschließend soll darüber entschieden werden, ob das Transparenzsystem bundesrechtlich verpflichtend wird.

Die Branche darf versichert sein, dass der DEHOGA sich engagiert in die Diskussion einbringen wird. An den vielen guten Argumenten gegen Hygieneampel und Co. hat sich nichts geändert.

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Quelle: DEHOGA compact 32/2012