Mögliche Ansprüche auf Miet-/Pachtreduzierung aufgrund der Corona-Krise

Unser Bundesverband hat im Auftrag aller Landesverbände in Sachen Mietzinsverpflichtung eine externe Anwaltskanzlei eingeschaltet und juristisch prüfen lassen, ob Mieter und Pächter aufgrund der Corona-Krise und den damit verbundenen massiven Umsatzverlusten ggf. Ansprüche gegen die Vermieter/Verpächter auf Miet-/Pachtreduzierung haben. Das zeigt wieder einmal, was eine starke Gemeinschaft ausmacht!

Auch wenn die Rechtslage nicht abschließend geklärt ist, finden Sie anliegend die rechtliche Einschätzung sowie mögliche Handlungsempfehlungen. Mögliche Handlungsempfehlungen

Ein Muster-Anschreiben an den Vermieter/Verpächter ist beigefügt. Wir bitten Sie ausdrücklich, die rechtliche Einschätzung vor dem Versand eines Schreibens an Ihren Vermieter genau zu lesen! Muster-Anschreiben an den Vermieter/Verpächter

Da die Pachten in der Regel am 3. eines Monats fällig sind, besteht allerdings Handlungsbedarf für Sie als Betroffene.

Quelle: DEHOGA Bundesverband