Mindestlohn - Wichtige Umsetzungsfragen nach wie vor offen: Politik ist gefordert

Die Umsetzung des Mindestlohngesetzes läuft auf vollen Touren. Wir freuen uns in diesem Zusammenhang sehr über die positive Resonanz, die uns zu unserem „Mindestlohn compact" erreicht hat. Die Printpublikation ist in einer Auflage von 65.000 Stück erschienen und wird über die DEHOGA-Landesverbände und Fachabteilungen kostenfrei an die Mitglieder abgegeben.

 

Nach wie vor sind zahlreiche Umsetzungsfragen offen. Genannt sei nur das für die Branche so wichtige Stichwort Kost & Logis. Der DEHOGA hat sich daher in dieser Woche nochmals breit an die Politik gewandt. Mit der Verabschiedung des Tarifautonomie"stärkungs"gesetzes und der Auslagerung der Entscheidungen über zukünftige Mindestlohnerhöhungen in eine Kommission sind nämlich die Abgeordneten nicht aus ihrer Verantwortung entlassen!

Dass die Frage der Arbeitszeit ein, wenn nicht das, zentrale Problem für die Betriebspraxis im Gastgewerbe werden würde, zeichnete sich bereits im Gesetzgebungsverfahren ab und wurde in unseren Stellungnahmen sowie in persönlichen Gesprächen auch durchgängig entsprechend thematisiert. Diese Einschätzung verdichtet sich aktuell in zahlreichen Seminaren und Beratungsgesprächen.

Die im Durchschnitt acht Stunden werktägliche Höchstarbeitszeit, maximal ausweitbar auf zehn Stunden bei entsprechendem Zeitausgleich, sind z.B. bei Caterings, Familien- oder Betriebsfeiern oftmals schlicht nicht einzuhalten und vollkommen lebensfremd: Dauern Veranstaltungen - oftmals ungeplant - bis in den späten Abend oder die Nacht hinein, können die Betriebe solche Zeiten nicht durch Mehrschichtsysteme auffangen, da man nicht eine Arbeitsschicht mit neuen Mitarbeitern beispielsweise von 23.00 bis 2.00 Uhr besetzen kann.

Die neue Arbeitszeitaufzeichnungspflicht rückt diese Problematik mit neuer Wucht auf der DEHOGA-Agenda nach oben.

Quelle: DEHOGA compact Nr. 44/2014