Mindestlohn-Große Koaliation einigt sich auf Ausweitung

Mindestlohn-Große Koaliation einigt sich auf Ausweitung

Die Große Koalition hat sich auf eine Ausweitung des Mindestlohns geeinigt. Bisher gibt es Mindestlöhne für Briefdienstleister, Bauarbeiter und Gebäudereiniger. Welche Branchen nun hinzukommen sollen, ob auch das Gastgewerbe betroffen sein wird, soll eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz beraten. Tarifverträge sollen allerdings Vorrang vor staatlicher Lohnfindung behalten.

 

Der DEHOGA lehnt einen Mindestlohn für die Angestellten in Gaststätten und Hotels ab. Lohnfindung ist aus Sicht des Verbands nicht Sache des Staates, sondern der Tarifvertragsparteien. (Die aktuellen Mantel- und Entgelttarifverträge der Branche erhalten Sie über die Geschäftsstellen der DEHOGA-Landesverbände.) Der Mindestlohnkompromiss gefährdet Arbeitsplätze insbesondere für Geringqualifizierte. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) schätzt, dass ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 7,50 Euro rund 200.000 Arbeitsplätze kosten würde. Mit Baden-Württemberg hat das erste Bundesland bereits kurz nach Bekanntwerden des Koalitionskompromisses angekündigt, dem Vorhaben im Bundesrat nicht zustimmen zu wollen. Und auch Unionsfraktionschef Volker Kauder äußerte öffentlich Bedenken und sieht Nachbesserungsbedarf.

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Quelle: DEHOGA compact 9/2008