Mindestlohn für Zeitarbeiter - Doch noch keine endgültige Einigung in der Großen Koalition

Mindestlohn für Zeitarbeiter - Doch noch keine endgültige Einigung in der Großen Koalition

Bei der Einführung des Mindestlohns für die Zeitarbeitsbranche scheint doch noch nicht das letzte Wort gesprochen zu sein. Zumindest streitet die Große Koalition derzeit über seine Umsetzung.

 

CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla bemängelte, dass es von Seiten der SPD noch keinen Vorschlag gebe, der den Vereinbarungen des Koalitionsausschusses von Mitte Januar entspreche. Für seine Partei müssen Tarifverträge auch künftig Vorrang vor staatlichen Regelungen haben, die grundgesetzlich verankerte Tarifautonomie soll gewahrt bleiben. Bei den Verhandlungen zum zweiten Konjunkturpaket hatten sich Union und SPD im Grundsatz darauf geeinigt, eine "Lohnuntergrenze" für die Zeitarbeit über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz einzuführen. Dies ist de facto nichts anderes als ein gesetzlicher Mindestlohn. Nun bleibt zu hoffen, dass die Koalitionsparteien doch keinen gemeinsamen Nenner finden. Der DEHOGA lehnt den Mindestlohn grundsätzlich ab. Und auch die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) hat die Absicht der Koalition, eine Lohnuntergrenze für die Zeitarbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz einzuführen, als unverständlichen Eingriff in die Tarifautonomie kritisiert. Bei einer nahezu flächendeckenden Tarifbindung in der Zeitarbeit ist jede Mindestlohnregelung überflüssig.
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Quelle: Dehoga Compact/ Ausgabe Nr. 3/2009/16. Februar 2009