Mindestlohn-Dokumentationspflichten werden weiter intensiv diskutiert

DEHOGA kämpft weiter für praxistaugliche Anpassungen

Der Mindestlohn ist weiter eines der bestimmenden Themen in der aktuellen politischen Diskussion. Ein Schwerpunkt dabei bleiben die unverhältnismäßigen Bürokratielasten, die auf Unionsseiten mittlerweile zunehmend anerkannt werden, auf Seiten der SPD und der Opposition aber nach wie vor bestritten werden.

 

Gerade in Sachen Arbeitszeitdokumentationspflichten und tägliche Höchstarbeitszeit ist der DEHOGA natürlich weiterhin im intensiven Dialog mit der Politik. Der DEHOGA macht sich dafür stark, dass das vollkommen praxisfremde Arbeitszeitgesetz an die Lebenswirklichkeit angepasst wird. Ferner muss jetzt die unverhältnismäßige Bürokratie, die mit dem Mindestlohn Einzug gehalten hat und die mittlerweile auch von immer mehr Politikern erkannt wird, auf ein angemessenes Maß reduziert werden.

Ein Ziel, das offensichtlich auch CSU-Chef Horst Seehofer teilt. Der CSU gehe es nicht um den Mindestlohn an sich, sondern „um einen Irrsinn an Bürokratie". Man habe ein Ausmaß erreicht, wo schlicht und einfach kein Komma gesetzt werde, sondern ein Punkt. „Diese Bürokratie muss weg", so Seehofer.

Das CSU-geführte bayerische Kabinett forderte in diesem Zusammenhang, dass die Arbeitszeitdokumentationspflicht in für Schwarzarbeit anfälligen Branchen und für Minijobber wegfällt und dass Firmen auch nicht mehr für Mindestlohn-Verstöße von Subunternehmen haften müssen. Für die CSU sind dies Forderungen von „höchster Priorität", über die im Koalitionsausschuss in Berlin verhandelt werden soll. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel wiederholte laut Medienberichten in einem Treffen der CDU-Spitze mit Gewerkschaftsvertretern in dieser Woche noch einmal ihr Vorhaben, um Ostern herum eine erste Bewertung des Mindestlohns und seiner Auswirkungen vorzunehmen.

Auch der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat in einem Gespräch mit der Bild-Zeitung noch einmal den bürokratischen Aufwand in Sachen Mindestlohn kritisiert. Dabei gehe es nicht nur um die durch die Kontrollen anfallenden Kosten von 80 Millionen Euro, sondern auch um den Mehraufwand für die Wirtschaft durch die zusätzlichen Dokumentationspflichten, so der NKR-Vorsitzende Johannes Ludewig. Er unterstützte die Forderungen „die Dokumentationspflichten zeitnah zu überprüfen und diese auf das unabdingbar Notwendige zu begrenzen".

Die offizielle Kommission zur Prüfung und Weiterentwicklung der Lohnuntergrenze soll nach aktuellen Plänen erstmals am 27. Februar zusammen treffen. Aufgaben der neunköpfigen Kommission mit Spitzenvertretern von Arbeitgeber- und der Gewerkschaftsseite sind unter anderem Vorschläge für die alle zwei Jahre geplante Mindestlohn-Anpassung aber auch eine Prüfung der Auswirkungen des Gesetzes.

Die aktualisierten Mindestlohn-FAQ können Sie als DEHOGA-Miglied hier kostenlos herunterladen...

Quelle: DEHOGA compact Nr. 5/2015