Im vereinbarten Verfahren zum Mindestlohn seien „besondere gravierende Umstände“ auf Grund der Konjunktur- oder Arbeitsmarktentwicklung ausdrücklich zu berücksichtigen. Gravierendere Umstände für Konjunktur und Arbeitsmarkt sind – abgesehen von einem Krieg – schlicht kaum vorstellbar. „Wir wissen alle nicht, ob es im Herbst eine zweite Welle mit weiteren dramatischen Konsequenzen für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt gibt“, sagt Hartges. „Eine Entscheidung über die Anpassung ab 1. Januar 2021 kann in dieser Phase einer beispiellosen Krise und tiefen Rezession jetzt nicht getroffen werden. Ein arbeitsrechtlicher Anspruch gegen einen Arbeitgeber, den es nicht mehr gibt oder der insolvent ist, nützt dem Arbeitnehmer nichts.“ Vor dieser Realität dürfe die Mindestlohnkommission die Augen nicht verschließen. Unter anderem gegenüber dem Handelsblatt betonte Hartges: „Die oberste Priorität muss jetzt auf der Sicherung des Überlebens der Betriebe und der Arbeitsplätze liegen. Wenn das gelingt, steht einer Lohnanpassung nichts entgegen.“
Seine Position hat der DEHOGA Bundesverband in einer Stellungnahme gegenüber der Mindestlohnkommission am 15. Mai 2020 zum Ausdruck gebracht und erläutert.
Handelsblatt.de: Mindestlohnkommission - Coronakrise bedroht Erhöhung des Mindestlohns
Quelle: www.handelsblatt.de