In Sachen Miet- und/oder Pachtminderung wird der DEHOGA eine Musterklage mit 3 Betrieben führen (wahrscheinlich Restaurant, Kneipe/Disco, Hotel).
Sollten Sie mit Ihrem Vermieter noch keine einvernehmliche Lösung gefunden haben, könnten Sie ihrem Vermieter mitteilen, dass die Miet-/Pachtzahlungen unter dem Vorbehalt der Rückforderungen erfolgen.
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