Im Wortlaut heißt es in der Begründung des Antrags: „Als Beitrag zur Steuervereinfachung und zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte wird die im Jahr 2010 eingeführte Umsatzsteuerbegünstigung für Beherbergungsleistungen wieder gestrichen. Ein Teil der durch die Streichung entstehenden Steuermehreinnahmen dient als Gegenfinanzierung für die Erhöhung und Ausweitung der Abgeltungswirkung des Behinderten-Pauschbetrags."
Allerdings hat der Bundestag das Steuervereinfachungsgesetz ohne diesen Änderungsantrag am 9. Juni verabschiedet. Da dieses Gesetz zustimmungspflichtig ist, wird es nun jedoch Gegenstand der Beratungen im Bundesrat sein.
Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
Quelle: DEHOGA compact 18/11