Maßnahmenvorschläge für die Entlastung der Gaskunden

Die von der Bundesregierung beauftragte Expert*innen-Kommission „Gas und Wärme“ hat heute ihren hier verlinkten Zwischenbericht mit den erarbeiteten Vorschlägen für die Bundesregierung veröffentlicht. Maßnahmenvorschläge für die Entlastung der Gaskunden liegen damit vor. Die Strompreisdeckelung war hingegen nicht Aufgabe dieser Kommission.

Für unsere Unternehmen relevant ist Ziffer 4 auf Seite 4 des Berichts: Danach erhalten Haushalte und alle anderen Verbraucher (außer RLM-gemessene Industrie) im Dezember 2022 eine Einmalzahlung auf Basis des Verbrauchs, welcher der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde. Das heißt, diese Einmalzahlung würden auch alle Unternehmen unserer Branche erhalten. Ob dies für die Unternehmen ausreichend ist, die bereits seit Monaten explodierende Gaskosten zu beklagen haben, darf bezweifelt werden. Hier wird es notwendig sein, über den erwähnten „Härtefall-Sofort-Hilfefonds“ Lösungen zu schaffen.

In einer zweiten Stufe soll dann die Gas- und Wärmepreisbremse ab März/April 2023 wirken:

Durch einen garantierten Brutto-Preis inklusive aller staatlich induzierter Preisbestandteile von 12 ct/kWh für Gas für ein Grundkontingent der Gasverbrauchsmenge wird die Belastungsentwicklung für Gaskunden gedämpft. […] Das Grundkontingent beträgt 80% des Verbrauchs, der der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde. […]

Der Preis wie auch das Volumen des Grundkontingents ist definitiv zu begrüßen, hier waren im Vorfeld auch deutlich geringere Entlastungen im Gespräch.

Zweifelsohne sind noch viele Detailfragen offen. Am Ende entscheidet die Bundesregierung, ob, wann und wie sie diese Vorschläge umsetzen wird. Zu berücksichtigen ist ebenso, dass diese Vorschläge der „Gaskommission“ über das aktuelle „EU-Beihilferecht“ hinausgehen. Will heißen: Eine Anpassung des „Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“ ist notwendig.

Insgesamt gehen die Vorschläge der ExpertInnen-Kommission in die richtige Richtung und sind zu begrüßen. Jetzt bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung die Vorschläge aufgreift, schnell auf Weg bringt sowie eine reibungslose Abwicklung gewährleistet wird. Das muss jetzt oberste Priorität haben.

Dabei muss ohne Wenn und Aber sichergestellt werden, dass die Gastgeber Deutschlands beim angekündigten „Doppelwumms“ nicht durchs Raster fallen. Denn schon jetzt bangen bereits wieder 66 Prozent der Betriebe aufgrund der hohen Energiepreise um ihre Existenz. Fast jeder dritte Betrieb (29,6%) befürchtet, im Jahr 2022 in die Verlustzone zu geraten, für 2023 gilt das für mehr als jeden zweiten Betrieb (53,5%). Diese Zahlen machen deutlich, dass jetzt auch ganz schnell beim Strom gehandelt werden und die auch von uns geforderte Deckelung kommen muss. Seien Sie versichert, dass wir uns für all das weiter stark machen.