Manipulationssichere Kassensysteme, Ende der Nichtbeanstandungsfrist 30. September 2020

Die Nichtbeanstandungsfrist für die Einführung von zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) in Registrierkassen endet am 30. September 2020. Wir haben das Bundesfinanzministerium bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass insbesondere aufgrund der wirtschaftlich extrem schwierigen Zeiten den Betrieben keine finanziellen Mittel für die Aufrüstung ihrer Kassensysteme zur Verfügung stehen.

Hinzu kommt, dass viele Kassenhersteller noch keine TSEn anbieten und es daher faktisch unmöglich ist, die Kassen entsprechend aufzurüsten.

Viele Betrieb wollen im Zuge der Investitionen in Kassen auf cloud-basierte Lösungen umsteigen, aber es gibt derzeit noch keine zertifizierten Cloud-Lösungen, so dass es faktisch unmöglich ist, in die Aufrüstung zu investieren.

Musterantrag Fristverlängerung TSE Aufrüstung