Lohnzuschuss bei Einstellung – Förderung durch Arbeitsagenturen und Jobcenter

Die Wirtschaft wächst in Berlin seit einigen Jahren besonders stark. Doch trotz guter Wirtschaftsentwicklung und rückläufiger Arbeitslosenzahlen finden Menschen, die schon länger arbeitslos sind, nicht ohne Weiteres eine neue Arbeit.

Um auch nach langer Zeit der Arbeitslosigkeit Menschen wieder eine Chance zu geben, trat zum 1. Januar 2019 bundesweit das Teilhabechancengesetz in Kraft. Für die Eingliederung von langzeitarbeitslosen Menschen in den Arbeitsmarkt stehen bundesweit in den nächsten Jahren vier Milliarden Euro zur Verfügung.

Wenn Arbeitgeber langzeitlose Menschen einstellen, wird dies mit Fördergeldern unterstützt. Förderfähig sind einerseits Personen, die älter als 25 Jahre sind und 6 Jahre Arbeitslosengeld II (Hartz IV) innerhalb der letzten 7 Jahren bezogen haben. Bei Schwerbehinderten und Leistungsbeziehern mit minderjährigen Kindern gilt ein Arbeitslosengeld-II-Bezug von 5 Jahren. Arbeitgebern, die dieser Personengruppe eine Beschäftigungsperspektive geben, können maximal 5 Jahre Lohnkostenzuschüsse erhalten: 100 Prozent gibt es in den ersten zwei Jahren. Ab dem 3. Jahr erfolgt eine Abschmelzung des Zuschusses um 10 Prozent, sodass ab dem 5. Jahr der Zuschuss immer noch 70 Prozent beträgt. Berechnungsrundlage ist dabei das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt bzw. der gesetzliche Mindestlohn.

Zudem werden Kosten für Weiterbildungen von bis zu 3.000 Euro gezahlt sowie ein beschäftigungsbegleitendes Coaching während der gesamten Förderdauer der Beschäftigung gewährleistet.

Für Personen, die mindestens 2 Jahre arbeitslos sind, kann entsprechend Teilhabechancengesetz in einer maximalen Förderdauer von 2 Jahren das Arbeitsentgelt im ersten Jahr in Höhe von 75 Prozent bezuschusst werden und im zweiten Jahr mit 50 Prozent. Dabei ist das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt bis maximal in Höhe des Tariflohns die Berechnungsgrundlage.

Auch für diese Personengruppe wird ein beschäftigungsbegleitendes Coaching während des Förderzeitraum gewährleistet. Außerdem können die Kosten der beruflichen Weiterbildung sowie einer berufsbegleitenden Qualifizierung ganz oder teilweise übernommen werden.

Wichtig ist: Die jeweilige Förderung auf Lohnkostenzuschuss muss vor Abschluss des Arbeitsvertrages beim Jobcenter beantragt werden.

Die Berliner Jobcenter veranstalten zu diesem Gesetz und seinen Anwendungsmöglichkeiten einen Business-Talk am 6. März im „Kosmos“, Karl-Marx-Allee 131a, 10243 Berlin. Beginn: 17 Uhr. Experten aus den Jobcentern und Arbeitsagenturen sowie Arbeitgeber, die bereits Erfahrungen mit der Einstellung von Langzeitarbeitslosen haben, stehen Ihnen dort für detaillierte Informationen zur Verfügung. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nötig.

Wenn Sie langzeitarbeitslose Menschen einstellen wollen und weitere Informationen benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer zuständigen Arbeitsagentur oder Ihrem Jobcenter auf. Sie können auch die Arbeitgeber-Hotline der Bundesagentur für Arbeit anrufen: 0800 4 555520 (gebührenfrei).