"Liquiditätshilfen Energie" – zinsgünstige Darlehen von ab jetzt beantragbar

Der Berliner Senat hat sich auf ein Hilfsprogramm für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler geeinigt, die wegen hoher Energiekosten in Zahlungsschwierigkeiten sind. Voraussetzung für ein solches Darlehen ist zum einen eine drohende Zahlungsunfähigkeit sowie der Nachweis, dass sich die Energiekosten um mindestens 100 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021 erhöht haben. Unternehmen und Selbstständige können die Hilfen seit dem 20. Oktober 2022 online bei der IBB beantragen.

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