Länder können verpflichtendes Kontrollbarometer einführen

Nicht genug, dass zum 1. September ein verfassungsrechtlich bedenkliches Verbraucher-informationsgesetz – konkret § 40 Abs. 1 a) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG) – in Kraft getreten ist, Ausführungsbestimmungen teilweise noch fehlen und die Unsicherheit in den Betrieben nachvollziehbar groß ist.

 

Gestern  teilte das Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz obendrein noch mit, dass der umstrittene § 40 LFGB um einen Absatz 6 erweitert werden soll, der den Ländern ausdrücklich weitergehende Regelungen zur Information der Verbraucher über die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen von Betrieben ermöglicht.

Diese Änderung des LFGB soll das Bundeskabinett noch im Oktober beschließen. Damit wäre der Weg frei für die Einführung von Hygieneampeln oder sogenannten Kontrollbarometern.

Der DEHOGA Bundesverband wird schnellstmöglich prüfen, ob gegen den § 40 a) LFGB Rechtsmittel eingelegt werden.

Die Presseerklärung des BMELV steht hier für Sie zum Download bereit.

Quelle: IHA-m@ilnews 34/2012 vom 11. September 2012