Kurzzeitvermietungen in Berlin

Airbnb entfernt Gastgeber ohne Registrierung

Wer in der Hauptstadt sein Zimmer oder Teile seiner Wohnung kurzzeitig über die Onlineplattform Airbnb vermieten will, braucht dafür von nun an eine Registriernummer. Berliner Gastgeber:innen, die diese nicht hinterlegt haben, werden seit dem 1. März von dem Unternehmen gesperrt und können nur noch Langzeitvermietungen, also Aufenthalte für länger als drei Monate am Stück, anbieten.

Airbnb kündigte diesen Schritt bereits im vergangenen Jahr an und machte die Registriernummer für neu inserierte Unterkünfte schon 2021 verpflichtend. Jetzt weitet das Unternehmen die Regel auch für bestehende Inserate aus.

Um eine Registriernummer zu erhalten, muss man in Berlin, wenn man mehr als 49 Prozent seiner Wohnfläche vermieten will, einen schriftlichen Antrag beim für die Wohnfläche zuständigen Bezirksamt stellen. Dort müssen neben einem Antragsformular und einer Begründung, also einer Erklärung, warum man den Wohnraum anbieten möchte, auch der Miet- oder Untermietvertrag eingereicht werden sowie eine Einverständniserklärung des Vermieters.

Für Airbnb ist die Entscheidung, eine Registriernummer für die Nutzer:innen verpflichtend zu machen, ungewöhnlich. Immerhin ist davon auszugehen, dass das 2008 im Silicon Valley gegründete Unternehmen so auf einige seiner Einnahmen durch die Vermieter:innen verzichtet. Airbnb erhält als Provision rund drei Prozent des Übernachtungspreises von den Gastgeber:innen und 14 Prozent von den Gästen.

Viele stocken mit Homesharing Haushaltskasse auf

Doch laut einer Pressemitteilung, möchte das Unternehmen den Schritt gehen, um Berliner:innen dabei zu unterstützen, ihr Zuhause zu teilen, aber auch sicherzustellen, „dass alle Akteure von der Erholung des Tourismus in Berlin profitieren.“ Einer Umfrage zufolge, für die Gastgeber:innen aus Berlin befragt wurden, nutzen viele das gelegentliche Homesharing auf Airbnb, um ihr Haushaltseinkommen aufzustocken. Mehr als 40 Prozent der Befragten geben an, dass sie ihre Wohnung gelegentlich vermieten, um die steigenden Lebenshaltungskosten zu bewältigen.

Airbnb teilt außerdem mit, dass sich die Inserate auf der Plattform größtenteils an die Regeln halten. Beinahe 90 Prozent der Angebote, die nun ohne die Anzeige einer Registriernummer oder ohne Kontaktinformationen keine neuen Kurzzeitbuchungen auf dem Onlineportal mehr annehmen dürfen, hätten schon vorher keine Gäste beherbergt. Joana Nietfeld

Quelle: Tagesspiegel.de vom 1. März 2023