Kurzarbeitergeld - Informationen zu Abschlußprüfungen

Durch die in der jüngeren Vergangenheit stattgefundenen Öffnungsschritte beenden nun viele Betriebe die Kurzarbeit. Die Agentur für Arbeit beginnt deswegen schrittweise mit den Abschlussprüfungen in allen Betrieben, die die Kurzarbeit beendet haben. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Leistung in der korrekten Höhe ausgezahlt wurde.

Bereits im Januar wurde darüber informiert, dass die Betriebe dafür weitere Unterlagen an die Agentur für Arbeit zu übersenden haben. Hierdurch entsteht für die Betriebe ein zusätzlicher Aufwand, der jedoch leider nicht zu vermeiden ist. Die Agentur für Arbeit setzt alles daran, so aufwandsschonend wie möglich vorzugehen.

In einem Schreiben wird jedem Betrieben individuell mitgeteilt, zu welchem Termin welche Unterlagen, für welche Zeiträume und für welche Mitarbeiter übersandt werden müssen. Die infrage kommenden Unterlagen sind weiter unten exemplarisch aufgeführt.

Die Unterlagen für die Abschlussprüfung können jetzt datenschutzkonform, einfach, schnell und komfortabel ohne vorherige Registrierung unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/kurzarbeitergeld-dokumente-hochladen hochgeladen werden. Dies erspart Zeit, Kopieraufwand und Portokosten.

Unnötiger zusätzlicher Aufwand auf beiden Seiten kann vermieden werden, wenn die angeforderten Unterlagen von den Betrieben vollständig und termingerecht übersandt werden. Sollte das nicht möglich sein, ist eine Mitteilung der Hinderungsgründe hilfreich.

Für die Beantwortung häufig auftretender Fragen rund um das Thema Abschlussprüfungen wurden FAQs veröffentlicht. Diese ist unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/abschlusspruefung-kurzarbeit aufrufbar.

Evtl. weitere Rückfragen können Sie gerne an folgende Mail-Adresse senden: Berlin-Brandenburg.Marktentwicklung-Migration​[at]​arbeitsagentur.de.