Kurzarbeitergeld für Auszubildende

Der DEHOGA Berlin steht mit der IHK Berlin, dem OSZ-Gastgewerbe und dem Sozialpartner in regelmäßigem Austausch zum Thema Ausbildung. Auch das Kurzarbeitergeld für Auszubildende spielt hierbei eine Rolle.

Die IHK Berlin hat hierzu ein Merkblatt erstellt, das die aktuelle Einschätzung zum Kug für Auszubildende widerspiegelt und bei Bedarf aktualisiert wird (Stand 24. April 2020).

Sofern Sie Kurzarbeitergeld für Auszubildende beantragen und es Rückfragen Ihres Beraters beim zuständigen Arbeitgeberservice gibt, empfehlen wir auf das Merkblatt der IHK Berlin zu verweisen.

Kurzarbeitergeld für Auszubildende - IHK Berlin