Küchensicherheit

BGN-Infos zum Thema Fettbrand

„Ich war bloß kurz mal draußen. Dann komm‘ ich zurück und die Küche brennt.“So oder ähnlich spiegelt sich ein sorgloser Umgang mit heißem Fett in vielen Unfallberichten wider. Deshalb hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) unter http://www.bgn.de/455/30583 und http://www.bgn.de/465/1703 Listen mit Schutzmaßnahmen veröffentlicht, die das Brandrisiko wesentlich verringern.

Zu den Unglücksursachen zählen laut BGN u.a., dass in Fritteusen und Fettbackgeräten entweder zu wenig oder stark verschmutztes Fett verwendet wird. Auch Hartfett direkt auf die Heizschlangen zu legen, anstatt es in einem Topf vorzuschmelzen, ist ein oft gemachter Fehler. Dazu kommen technische Defekte wie der Ausfall des Temperaturreglers oder des Schutztemperaturbegrenzers an Fritteusen und Fettbackgeräten.

Besonders heikel sind Woks, die gar keine technische Sicherheitseinrichtung haben, aber regelmäßig auf leistungsstarken Gasbrennern betrieben werden. Im Fall der Fälle, wenn das Speisefett also bereits brennt, werden zur Brandbekämpfung immer wieder Löschdecken oder falsche Feuerlöscher eingesetzt. Geeignete Feuerlöscher für die Brandklasse F, so genannte Fettbrandlöscher, und nur die, sind zum Löschen von Fettbränden geeignet. Gut zu wissen: Bevor sich Speiseöle oder Speisefette entzünden, entsteht auffälliger Rauch und es verändert seine Farbe. Dann kann man einen Brand durch Abschalten der Energiezufuhr noch verhindern. Aber natürlich nur, wenn man dabei steht und es bemerkt.

Quelle: DEHOGA compact Nr. 18/2016