Koalitionsausschuss zu Pachtminderung, Insolvenzrecht und Überbrückungshilfe

Morgen tagt der Koalitionsausschuss und es stehen mit der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes, der Überbrückungshilfen und der Frist zur Insolvenzanmeldung für die Hotellerie enorm wichtige Themen auf der Tagesordnung. Aus Sicht des Hotelverbandes muss bei drei Themen unverzüglich nachgebessert werden:

1. Zwar wird in der juristischen Fachwelt mehrheitlich ein Anspruch auf Pachtminderung bejaht, doch bis zu höchstrichterlichen Entscheidungen werden noch wertvolle Jahre vergehen. Der Gesetzgeber sollte jetzt im wohlverstandenen Interesse aller Beteiligten kurzfristig eine entsprechende gesetzliche Klarstellung zum § 313 BGB ("Störung der Geschäftsgrundlage") vornehmen.

2. Die von der Bundesjustizministerin vorgeschlagene Aussetzung des Überschuldungstatbestandes im Insolvenzrecht bis zum 31. März 2021 ist unabdingbar,. Gleichzeitig sollte die Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie beschleunigt werden.

3. Die Überbrückungshilfe muss mindestens bis Ende 2020 fortgeschrieben, aber auch besser auf die Situation der Hotellerie als einer der hauptbetroffenen Branchen angepasst werden. Der Fixkostenzuschuss endlich für jeden Betrieb im Sinne von Arbeitsstätte gewährt werden!