Keine Entschädigung für Ungeimpfte

Die Gesundheitsministerkonferenz hat beschlossen, dass die Länder Personen keine Entschädigung nach § 56 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) mehr gewähren, die keine sog. Booster-Impfung vorweisen können. Die Entschädigung wird gezahlt, wenn ein Beschäftigter aufgrund einer Isolation oder Quarantäne einen Verdienstausfall erleidet. In den meisten Fällen legt der Arbeitgeber die Zahlung für seine Beschäftigten vor und beantragt anschließend Erstattung bei den zuständigen Länderbehörden.

Die Anwendungspraxis in den einzelnen Bundesländern war bisher schon unterschiedlich und kann auch zukünftig unterschiedlich sein. Hier geht es zu den FAQs des Bundesgesundheitsministeriums…