Kabinett verlängert erleichterten Zugang zur Kurzarbeit bis 30. Juni 2021

Angesichts der andauernden Corona-Krise setzt die Bundesregierung den erleichterten Zugang zur Kurzarbeit bis zum Sommer fort. Die Ausnahmeregeln gelten bisher für Betriebe, die bis zum 31. März Kurzarbeit eingeführt haben. Das Kabinett beschloss nun eine Verlängerung der Frist bis zum 30. Juni. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte, Arbeitgeber und Beschäftigte bräuchten "Planungssicherheit" und die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zum Kurzarbeitergeld sei die richtige Antwort darauf. Kurzarbeit sei das wichtigste Instrument, um Arbeitsplätze und Einkommen zu sichern.