Insolvenzantragspflicht bis Ende April ausgesetzt

Die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die wegen der Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind und deshalb Anspruch auf staatliche Hilfen haben, wird bis Ende April ausgesetzt. Voraussetzung ist, dass die Betriebe rechtzeitig einen entsprechenden, aussichtsreichen Antrag gestellt haben.