Informationspflichten auf Webseiten

Anpassung der Datenschutzerklärung an die neuen DSGVO Vorschriften

Alle Webseitenbetreiber, somit auch gastgewerbliche Unternehmer mit einer Internetpräsenz, müssen verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten auf ihren Webseiten beachten, andernfalls drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen oder Bußgelder. Auf den meisten Webseiten werden persönliche Daten der Webseitenbesucher gespeichert und Anwendungen eingesetzt, welche das Nutzerverhalten zu Marktforschungs- und Werbezwecken mitprotokollieren. Die fehlende oder fehlerhafte Unterrichtung der Webseitenbesucher über diese und weitere Umstände bietet eine willkommene Angriffsfläche für Abmahnanwälte. Haben Sie die gesetzlichen Vorgaben auf Ihrer Webseite beachtet? In unserem Merkblatt zeigen wir auf, was es bei der Datenschutzerklärung und Co zu beachten gibt.

Die nun aktualisierte Fassung des Merkblattes (April 2018) geht unter anderem auch auf die neuen Anforderungen an die Informationspflichten gemäß DSGVO detailliert ein und zeigt anhand von Beispielformulieren auf, wie die Vorgaben auf der Webseite konkret umgesetzt werden können.

Das Merkblatt kann unter Link zum Shop heruntergeladen werden. Für DEHOGA Mitglieder ist der Download kostenfrei und diesen finden Sie im Mitgliederbereich unter dem Stichwort "Datenschutz".