Infektionsschutzverordnung - das Wichtigste im Überblick

Individuelles Schutz- und Hygienekonzept erstellen (§ 2 der Verordnung)

  • entsprechend der spezifischen Anforderungen des jeweiligen Angebots.
  • auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.
  • einschlägige Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zum Infektionsschutz und die Vorgaben der jeweiligen Arbeitsschutzbehörden sind zu berücksichtigen.

 

Anwesenheitsdokumentation (§ 3 der Verordnung)

  • ist zu führen, soweit geschlossene Räume betroffen sind.
  • ausschließlich zur infektionsschutzrechtlichen Kontaktnachverfolgung.
  • Folgende Daten sind zu erfassen:
    • Vor- und Familienname,
    • Telefonnummer,
    • vollständige Anschrift oder E-Mail-Adresse,
    • Anwesenheitszeit und
    • gegebenenfalls Platz- oder Tischnummer.
  • für die Dauer von vier Wochen geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte
    aufzubewahren oder zu speichern.
  • der zuständigen Behörde auf Verlangen auszuhändigen.
  • Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist die Anwesenheitsdokumentation zu löschen
    oder zu vernichten.

Mund-Nasen-Bedeckung (§ 4 der Verordnung)

  • Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist in geschlossenen Räumen zu tragen.
  • von Kundinnen und Kunden in Dienstleistungs- und anderen Gewerbebetrieben mit
    Publikumsverkehr (dies betrifft auch Hotels),
  • in Gaststätten von Personal mit Gästekontakt und Gästen, soweit sie sich nicht auf
    ihrem Sitzplatz aufhalten.

 

Abstandsregeln (§ 1 und § 5 der Verordnung)

  • In Gaststätten und Schankwirtschaften dürfen Speisen und Getränke nur an Tischen
    sowie an Theken und Tresen sitzend verzehrt werden.
  • Max. 6 Personen aus unterschiedlichen Haushalten dürfen an Tischen, Theken und
    Tresen ohne Einhaltung des Mindestabstands sitzen.
  • Die Unterschreitung der Abstandsregel wegen baulich bedingter Enge ist kurzzeitig
    möglich, zum Beispiel beim Gang zur Toilette.
  • In allen anderen Bereichen ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen
    haushaltsfremden Personen einzuhalten.

Die Zusammenfassung stellt nur eine grobe Übersicht dar. Ergänzend dazu sind die
Verordnung selbst, die FAQs sowie die Orientierungshilfe zu beachten:

https://www.dehoga-berlin.de/brancheninfos/news/detail/lockerungen-das-sollten-sie-wissen/