Infektionsschutzgesetz soll künftig verbindliche Notbremse ab 100er-Inzidenz vorsehen (Stand 9. April, 15 Uhr)

Ein Zusatz im Infektionsschutzgesetz soll künftig eine verbindliche und umfassende „Notbremse“ für Kreise ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 vorsehen. Darüber seien sich Bund und Länder einig, erklärte heute eine Regierungssprecherin. Welche Maßnahmen genau bei einer Inzidenz über 100 getroffen werden müssen, sei momentan noch in der Verhandlung.

Laut BILD-Informationen könnte künftig folgendes in den betroffenen Kreisen mit einer Inzidenz von über 100 gelten:

  • Geöffnet blieben nur Lebensmitteleinzelhandel, Drogerie, Apotheken, Gartencenter, Frisöre
  • Ausgangssperre ab 21 Uhr (alternativ: 20 oder 22 Uhr) bis 5 Uhr
  • Testpflicht für Unternehmen
  • Scharfer Homeoffice-Appell
  • Ab Inzidenz 200 würden zudem Schulen geschlossen

Unterhalb einer Inzidenz von 100 sollen nach bisherigen Informationen vorerst die bestehenden Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz fortgelten und die Länder damit ihre Zuständigkeit behalten. Das Gesetzgebungsverfahren soll voraussichtlich bereits in der kommenden Woche durchgezogen werden.