Impf- und Teststatus von geflüchteten Menschen aus der Ukraine

Derzeit gilt für eine Hotelübernachtung 3G, d. h. Gäste müssen geimpft oder genesen oder getestet sein.

In Absprache mit dem Berliner Senat sind zur Aufnahme von Flüchtlingen Ausnahmen von dem 3G-Erfordernis möglich. Kurz gesagt, Flüchtlinge können aufgrund der besonderen Situation auch dann übernachten, wenn kein 3G-Nachweis vorliegt.

Weitere Fragen und Antworten zum Umgang mit geflüchteten Menschen finden Sie in dem beigefügten FAQ-Katalog.