Arrangements, Pakete, Insolvenzabsicherung, Formblätter, Vermittlung verbundener Reiseleistungen: Die Liste der Begriffe, mit denen sich die Hotellerie im Vorfeld des Inkrafttretens des neuen Reiserechts am 1. Juli dieses Jahres auseinandersetzen muss, ist lang. Für eine gesetzeskonforme Umsetzung des neuen Reiserechts sind drei Komponenten essentiell: Die korrekte rechtliche Einordnung der Angebote und„Pakete“, der sichere Umgang mit den neuen gesetzlichen Informationspflichten und der Abschluss einer Insolvenzabsicherung, sollten Kundengelder vor Beendigung der Reise angenommen werden.
Der Hotelverband Deutschland (IHA) unterstützt die Hotellerie hinsichtlich aller drei Komponenten mit praxisnahen Produkten und Dienstleistungen, so dass eine möglichst effiziente und erfolgreiche Vorbereitung erfolgen kann:
Das im IHA-Shop zum kostenlosen Download zur Verfügung stehende Merkblatt informiert detailliert über die rechtlichen Voraussetzungen des neuen Reiserechtes und über die sich daraus ergebenden Pflichten.
Ebenfalls zum kostenlosen Download bereit stehen nun die Musterformblätter des Gesetzgebers, die bei Pauschalreisen, Click-Through-Buchungen oder der Vermittlungverbundener Reiseleistungen für die Erfüllung der Informationspflichten obligatorisch sind. Nicht zuletzt hat sich die IHA auch – in Kooperation mit der VGA und HDI Global SE –für eine praxistaugliche und branchenfreundliche Versicherungslösung für Kundengelder stark gemacht. Mit dem gemeinsam entwickelten Produkt „EasyCert“ steht der Hotellerienun eine Lösung zur Verfügung, die in puncto Minimierung bürokratischer Hürden und Angemessenheit der finanziellen Belastung durch den Abschluss einer Insolvenzabsicherungihresgleichen sucht.
Ansprechpartnerin: Stefanie Heckel, IHA e.V.