Hygienekontrollen in Betrieben

Hygienekontrollen in Betrieben

Mitte August ist es so weit. Dann werden die ersten Ergebnisse von Hygienekontrollen in Berliner Restaurants auf der Internetseite berlin.de/sicher-essen zu sehen sein. Das hat die Senatsverwaltung für Verbraucherschutz angekündigt.

 

Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) gibt den kontrollierten Betrieben die Möglichkeit, gegen die sofortige Veröffentlichung Einspruch zu erheben. Diese einmonatige Anhörungsfrist muss vor der Veröffentlichung abgelaufen sein.

Wie die Kontrollergebnisse ermittelt und bewertet werden, finden Sie allgemein formuliert hier:
www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/lebensmittel-ernaehrung/kontrollergebnisse/allgemeines/index.de.html