Hygiene-Barometer soll Sauberkeit von Gastronomie anzeigen

Der Berliner Senat hat das sogenannte "Saubere-Küchen-Gesetz" beschlossen, das für mehr Transparenz im Lebensmittelbereich sorgen soll. Konkret sollen Verbraucher schnell erkennen können, wie reinlich in Restaurants, Imbissen, Kantinen, Kneipen oder Bäckereien gearbeitet wird.

"Bei den Überprüfungen wird immer wieder festgestellt, dass leider zu viele es nicht allzu genau nehmen mit den Hygienevorschriften", sagte Verbraucherschutzsenator Dirk Behrendt (Grüne) in der rbb-Abendschau. "Durch die Veröffentlichung wollen wir ihnen einen kleinen Schubs geben, dass sie sich vielleicht doch ein bisschen mehr Mühe geben, denn es geht ja um unser aller Gesundheit."

Ein "Transparenzbarometer" in den Farben von Grün über Gelb bis Rot wird anzeigen, wie die Hygiene-Kontrolle des Gesundheitsamtes in einem Betrieb ausgegangen ist. Die Betreiber müssen dieses Ergebnis in Zukunft gut sichtbar für die Kunden aushängen, es wird auch im Internet veröffentlicht. Allerdings erst ab Januar 2023 – wegen der Corona-Pandemie wurde der Start verschoben.

DEHOGA Berlin: "Wir fühlen uns regelrecht veräppelt"

Vom Berliner Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Berlin) kommt scharfe Kritik. Nicht wegen des Gesetzes an sich, sagt Hauptgeschäftsführer Thomas Lengfelder, das unterstütze sein Verband ausdrücklich. Er wirft aber Senator Behrendt und seinen Mitarbeitern "unmögliches" Verhalten vor.

Denn der Dehoga sei ursprünglich zugesichert worden, dass Betreiber ein Recht auf Nachkontrolle haben, bevor ein negatives Hygiene-Ergebnis öffentlich gemacht wird. Dieser Passus finde sich jetzt aber nicht mehr im Gesetzentwurf. Er sei aber notwendig, so Lengfelder, damit Betreiber wegen kleiner Fehler nicht sofort an den Pranger gestellt würden. "Wir fühlen uns regelrecht veräppelt", betonte der Dehoga-Geschäftsführer.

Senat reagiert gelassen

Aus der Senatsverwaltung heißt es dazu, der Betreiber könne auf eigene Kosten eine unangekündigte Nachkontrolle beantragen, müsse aber in der Zwischenzeit das Ergebnis der ersten Kontrolle aushängen. Nach dem heutigen Senatsbeschluss geht der Gesetzentwurf jetzt weiter ins Abgeordnetenhaus.