Hinweise zur Erstattung des Kurzarbeitergeldes

Laut heutiger Auskunftwird die Bundesagentur für Arbeit versuchen ihr Serviceversprechen zu halten. Mit dem Anspruchsbeginn und drei Wochen nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagenwird die Zahlung der Erstattung angewiesen. Dafür hat die Agentur für Arbeit einen erheblichen Anteil der Mitarbeiter*innen aus der regulären Aufgabenbearbeitung abgezogen und in die Bearbeitung der KUG-Anzeigen und Anträge verlagert. Sollten die Antragsunterlagen nicht vollständig sein, werden Sie von der Agentur für Arbeit entsprechend informiert. Wir bitten um Rückmeldung, sollte es abweichend von dieser Information zu einer erheblichen Verzögerung der Auszahlung kommen