Hinweise zur Beantragung der Novemberhilfen

Unternehmen können die Novemberhilfen nur über sogenannte prüfende Dritte, also Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte, stellen lassen. Die Steuerberaterkammer Berlin hat eine Übersicht der Steuerberater veröffentlicht, die bei der Beantragung der Hilfen unterstützen. Zur Übersicht der Steuerberater
 
Soloselbständige können ihre Anträge direkt auf der bundeseinheitlichen IT-Plattform für die Überbrückungshilfen stellen. Dort finden Sie auch die Antragsvoraussetzungen. Zur Plattform
 
Bitte beachten Sie: Sie benötigen dafür ein ELSTER-Zertifikat. Informationen zur Erstellung eines Benutzerkontos für ELSTER und zur Zertifikatsdatei finden Sie auf dem ELSTER-Portal.