Hinweis für die Öffnung der Gastronomie ab Freitag 4. Juni – eigenes, schriftliches Hygienekonzept erforderlich

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft hat uns vorsorglich darauf aufmerksam gemacht, dass Gastronomiebetriebe, die am Freitag die Innenbereiche öffnen wollen, ein eignes, schriftliches Hygienekonzept vorhalten müssen (wie bisher auch).

Neu ist, dass sich das eigene betriebliche Hygienekonzept an den Vorgaben des Hygienerahmenkonzepts des Senats für Gastronomie und Beherbergungsbetriebe orientieren soll. Das Hygienerahmenkonzept soll allerdings erst morgen verbindlich veröffentlicht werden.

Wir gehen momentan davon aus, dass sich keine wesentlichen Neuerungen in Bezug auf die Erstellung der Hygienekonzepte ergeben werden.

Wir empfehlen jedoch, die bereits bestehenden Hygienekonzepte mit dem Hygienerahmenkonzept abzugleichen. Wir werden umgehend informieren, sobald das verbindliche Hygienerahmenkonzept vorliegt.