Härtefallhilfen starten

Ab nächster Woche legen die Bundesländer mit den Härtefallhilfen los und starten die Antragsmöglichkeit. Das kündigte das Bundeswirtschaftsministerium in dieser Woche an. Die Härtefallhilfen ergänzen die bisherigen Unternehmenshilfen, wie beispielsweise die November- oder Dezemberhilfe oder Überbrückungshilfe III. Ziel der Härtefallhilfen ist, solche Unternehmen zu unterstützen, für die aufgrund besonderer Fallkonstellationen die bisherigen Corona-Hilfsprogramme nicht greifen konnten.

Bund und Länder stellen für die Härtefallhilfen einmalig Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt bis zu 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung, die sie je zur Hälfte aufbringen. Die Anträge auf Härtefallhilfen werden bei den Ländern gestellt und auch von ihnen bewilligt. Um einen möglichst schnellen Start der Antragstellung zu unterstützen, hat der Bund den Ländern angeboten, Module der bestehenden Antragsplattform für die Bundeshilfen für die Härtefallhilfen nutzen zu können. Der Großteil der Länder hat von diesem Angebot Gebrauch gemacht und beginnt Mitte Mai mit der Antragstellung auf einer länderübergreifenden Antragsplattform. Die Webseite, die Antragsplattform sowie das dahinterliegende Fachverfahren zur Bearbeitung der Anträge werden in Kürze hier… freigeschaltet.