Bund und Länder stellen für die Härtefallhilfen einmalig Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt bis zu 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung, die sie je zur Hälfte aufbringen. Die Anträge auf Härtefallhilfen werden bei den Ländern gestellt und auch von ihnen bewilligt. Um einen möglichst schnellen Start der Antragstellung zu unterstützen, hat der Bund den Ländern angeboten, Module der bestehenden Antragsplattform für die Bundeshilfen für die Härtefallhilfen nutzen zu können. Der Großteil der Länder hat von diesem Angebot Gebrauch gemacht und beginnt Mitte Mai mit der Antragstellung auf einer länderübergreifenden Antragsplattform. Die Webseite, die Antragsplattform sowie das dahinterliegende Fachverfahren zur Bearbeitung der Anträge werden in Kürze hier… freigeschaltet.